Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Chronik der Universität Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung vor Veröffentlichung der Webseite am 15.12.2021.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 12.12.2021 erstellt bzw. überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von: vorderdeck. neue medien

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: chronik@uni-bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.


Leichte Sprache

Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit

In Leichter Sprache wird Ihnen erklärt was eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist. Mehr>


Deutsche Gebärdensprache

Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit