Nachdem der Bremische Staatsgerichtshof die Drittelparität (6. Juni 1976) für verfassungswidrig erklärt hat, beschließt die Bremische Bürgerschaft ein neues Hochschulgesetz. Der Entscheidungsspielraum des Bremischen Staatsgerichtshofs wie auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Bremischen Landesregierung waren eng gesteckt, denn bereits im Dezember 1975 hatte das Bonner Parlament ein Hochschulrahmengesetz beschlossen, welches eine Drittelparität nach Bremer Vorbild ausschloss und damit auch einen allgemeinen Rahmen für die Landeshochschulgesetze vorgab. In der Konsequenz muss die Universität die vom Staatsgerichtshof beanstandete Drittelparität abschaffen.