Kritik des Konvents der Universität Bremen an der Verabschiedung des Hochschulgesetzes und der damit verbundenen Einschränkung der Mitbestimmung.
Pressemitteilung der Universität Bremen vom 20.10.1977 zum Bremer Hochschulgesetz.
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15.11.1977

Das Bremische Hochschulgesetz tritt in Kraft

Nachdem der Bremische Staatsgerichtshof die Drittelparität (6. Juni 1976) für verfassungswidrig erklärt hat, beschließt die Bremische Bürgerschaft ein neues Hochschulgesetz. Der Entscheidungsspielraum des Bremischen Staatsgerichtshofs wie auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Bremischen Landesregierung waren eng gesteckt, denn bereits im Dezember 1975 hatte das Bonner Parlament ein Hochschulrahmengesetz beschlossen, welches eine Drittelparität nach Bremer Vorbild ausschloss und damit auch einen allgemeinen Rahmen für die Landeshochschulgesetze vorgab. In der Konsequenz muss die Universität die vom Staatsgerichtshof beanstandete Drittelparität abschaffen.

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