25.03.1992
Eine Frauenbeauftragte für den Dienstleistungsbereich
Neben der zentralen Frauenbeauftragten gibt es an der Universität Bremen seit März 1992 auch die Frauenbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz. Sie versteht sich vor allem als Vertreterin für die Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung, dem sogenannten Dienstleistungsbereich.
Was macht die Frauenbeauftragte? Sie ist Ansprechpartnerin für alle an der Uni beschäftigten Frauen. Sie ist an allen Personalangelegenheiten beteiligt – von der Stellenausschreibung bis zur Beförderung. Sie wirkt an der Umsetzung des Frauenförderplanes mit. Sie setzt sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsangebote ein. Einmal im Jahr lädt sie zu einer Frauenvollversammlung ein.
Rechte und Aufgaben der Frauenbeauftragten für den Dienstleistungsbereich sind im „Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen“, kurz Landesgleichstellungsgesetz, formuliert. Dieses ist seit November 1990 in Kraft.