27.07.1971
Kooperationsvertrag zwischen Arbeiterkammer Bremen und Universität geschlossen!
Die Orientierung von Forschung und Lehre an aktuellen gesellschaftlichen Fragen und Problemen aller Bevölkerungsgruppen gehört zu den Reformzielen der neuen Bremer Universität. Bereits vor ihrer Eröffnung wird im Juli 1971 die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Bremen vertraglich vereinbart. Ziel ist es, die Universität auch für die Belange der erwerbstätigen Bevölkerung im Lande Bremen zu öffnen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf dem Gebiet der Forschung und der Lehre sowie in der Entwicklung und Durchführung von (Weiter-)Bildungsprogrammen für Arbeiterinnen und Arbeiter. Zu diesem Zweck wird die Arbeitsstelle Arbeiterkammer, der spätere Kooperationsbereich Universität und Arbeiterkammer Bremen (KUA) eingerichtet. Er besteht aus einem Forschungs-, einem Weiterbildungs- und einem Medienbereich sowie der Forschungstransferstelle. Die KUA ist organisatorisch und personell an der Universität angesiedelt und wird ab 1977, mit der Verabschiedung des Bremischen Hochschulgesetzes, eine Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung (ZWE). Als gemeinsames Aufsichtsgremium dient die „Kommission zur Durchführung des Kooperationsvertrags zwischen Universität und Arbeiterkammer“ (später in Kuratorium unbenannt).
Der Kooperationsbereich besteht bis 2001. Dann wird ein neues Forschungsinstitut in Zusammenarbeit von Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen eingerichtet, das Institut für Arbeit und Wirtschaft. Außerdem besteht die 1985 gegründete Akademie für Arbeit und Politik als gemeinsame Weiterbildungseinrichtung fort (heute Zentrum für Arbeit und Politik).