31.03.1977
Abschaffung der Drittelparität – Rücktritt des Rektors
Mit der Inkraftsetzung des Bremer Hochschulgesetzes am 14.11.1977 muss die Universität die vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Urteil vom 06.06.1976 beanstandete Drittelparität abschaffen. Ihr Rektor Hans-Josef Steinberg tritt nach Bekanntgabe des Urteils aus Protest von seinem Rektorenamt zurück. Noch im Jahr zuvor hatte Rektor Steinberg die Drittelparität als “eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Fortführung der fortschrittlichen Reformpolitik an der Bremer Universität” bezeichnet.
Studentische Gruppen, aber auch der Konvent, Lehrkräfte und Gewerkschaften mobilisierten bereits frühzeitig gegen das neue Hochschulgesetz. Sie kritisierten die Demontage eines funktionierenden Mitbestimmungskonzeptes, die Einführung von Regelstudienzeiten und die unzureichende personelle Ausstattung der Universität. Auch gegen die Aufnahme eines Ordnungsrechts im Hochschulgesetz wendeten sich Studierendengruppen, weil sie befürchteten, besonders kritische Studierende könnten so auf dem Rechtsweg vom Hochschulbetrieb ausgeschlossen werden.
In einer Dokumentation zum Bremer Hochschulgesetz legt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) seine Position ausführlich dar.