19.04.1989
Einrichtung der Zentralen Kommission für Frauenfragen
Die Benachteiligung von Frauen in der Wissenschaft abzubauen wird in den 1980er Jahren im Hochschulrahmengesetz als Aufgabe für die Hochschulen festgeschrieben. Die entsprechende Anpassung des Bremischen Hochschulgesetzes erfolgt im Oktober 1988. Damit ist die Grundlage zum Erlass von Frauenförderrichtlinien an den Hochschulen des Landes geschaffen. Außerdem sollen sie Zentrale Kommissionen für Frauenfragen (ZKFF) einrichten, die die Hochschulen auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit unterstützen.
An der Universität Bremen beschließt der Akademische Senat (AS) im April 1989 über die Einrichtung und Binnenstruktur der ZKFF und wählt am 5. Juli deren Mitglieder. Waren zunächst Frauen und Männer in diesem ständigen Gremium des AS vertreten, sind es seit 1999 ausschließlich Hochschullehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Studentinnen. Außerdem ist die Frauenbeauftragte nach Landesgleichstellunggesetz qua Amt Mitglied dieser Kommission.
Zentrale Frauenbeauftragte
Die ZKFF wählt aus ihrer Mitte zwei Sprecherinnen und schlägt diese dem Akademischen Senat für das Amt der Zentralen Frauenbeauftragten vor. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung von Frauen bei Personaleinstellungen und Berufungsverfahren. Am 25. Oktober 1989 bestellt der Akademische Senat Hannelore Schwedes und Marion Strathausen als erste Zentrale Frauenbeauftragte.
Zur Unterstützung der ZKFF und der Frauenbeauftragten wird eine Arbeitsstelle zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Wissenschaftlerinnen an der Universität eingerichtet.