12.02.1986
Frauenförderung: Frauenrichtlinie verabschiedet
Mit der Entstehung der Neuen Frauenbewegung Ende der 1960er Jahre rücken Frauen- und Geschlechterfragen auch an den Hochschulen und Universitäten in den Blick. Hierbei geht es sowohl um den Anteil von Frauen und Männern im Personaltableau und um Karrierechancen als auch um frauenspezifische Forschungsinhalte in den Wissenschaften.
Um den Anteil von Frauen am wissenschaftlichen Personal zu erhöhen, verabschiedet der Akademische Senat der Bremer Uni am 12. Februar 1986 die „Richtlinie zur Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal“, die sogenannte Frauenrichtlinie. Die wichtigsten Regelungen sind: die Einführung von Quotenregeln bei der Einstellung von wissenschaftlichem Personal und die Bestellung von Frauenbeauftragen in den Fachbereichen.
Gegen die Einführung der Quotenregelungen erhebt der Bremer Wissenschaftssenator verfassungsrechtliche Bedenken. Diese können durch ein Gutachten des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Uni Bremen ausgeräumt werden. Am 26. Februar 1988 tritt die Frauenrichtlinie in Kraft.
Zeitgleich beschließt der Bremer Senat die Finanzierung eines Sonderprogramms zur Förderung des weiblichen Nachwuchses; die Uni erhält daraus 7 Millionen DM. Es ist primär als Promotionsprogramm gedacht, enthält aber auch Mittel für studentische Hilfskräfte und Habilitationsstellen sowie Wiedereinstiegsstipendien. In den Fachbereichen nehmen die Frauenbeauftragten im Wintersemester 1987/88 ihre Arbeit auf und treffen sich regelmäßig in der Konferenz der Frauenbeauftragten. Sie empfehlen unter anderem die Einsetzung einer Zentralen Frauenbeauftragten durch den Akademischen Senat.