Auf der Zeichnung sind die Gebäude in einem Halbrund angeordnet. Das Zentrum bilden die Universitätsbibliothek, das Hörsaalgebäude mit dem Großem Hörsaal, das Studentenhaus mit der Mensa sowie das Gebäude für Rektorat und Verwaltung.
Schematischer Entwurf für eine Campus-Universität, abgedruckt in der 1961 erschienenen Bremer Universitätsdenkschrift von Hans Werner Rothe. Dieses Konzept sah eine Volluniversität vor. Entsprechend beinhaltet der Lageplan neben Seminar- und Institutsgebäuden sowie Sportstätten auch Wohnheime für Studierende und Lehrende, eine Universitätskirche und ein Klinikum.
© Hans Werner Rothe / Gebrüder Gerstenberg, Hildesheim

28.06.1961

Die Bremische Bürgerschaft beschließt die Errichtung einer Universität

Schon bald nach Ende des Zweiten Weltkriegs entsteht in Bremen die Idee, eine Universität zu errichten. Geplant wird eine Internationale Universität, die auch der Völkerverständigung dienen soll. 1948 beschließt die Bremische Bürgerschaft ein entsprechendes Gründungsgesetz. Das Vorhaben wird jedoch nicht realisiert.

Die Idee bleibt allerdings lebendig und erhält in den 1950er Jahren durch äußere Einflüsse neue Impulse. So wird unter anderem überlegt, ob die in Wilhelmshaven ansässige Hochschule für Sozialwissenschaften in die Hansestadt verlegt werden und den Kern einer neuen Universität bilden könne. Der Wissenschaftsrat unterstützt dieses Vorhaben und schlägt Bremen 1960 sogar als Standort für eine neue Volluniversität in Nordwestdeutschland vor.

Der Bremer Senat verhandelt nun mit Niedersachen über die Modalitäten der Integration der Wilhelmshavener Hochschule. Er gibt außerdem ein Gutachten über die Errichtung einer Volluniversität in Auftrag. Dieses wird von Hans Werner Rothe erstellt. Er legt 1961 ein Konzept für eine Campus-Universität nach US-amerikanischem Vorbild vor. In diesem spielt die Wilhelmshavener Hochschule keine Rolle mehr, sie wird an die Göttinger Uni verlegt.

Im Bremer Senat und in der Bremischen Bürgerschaft stößt das Gutachten auf breite Zustimmung, wenngleich die Skepsis angesichts der finanziellen Herausforderung groß ist. Am 28. Juni 1961 beschließt die Bremische Bürgerschaft einstimmig die Errichtung einer Universität in Bremen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Land Bremen bei diesem Vorhaben auch finanziell zu unterstützen.

Der Bremer Senat ergreift nun vielfältige Schritte, um das Projekt voranzubringen. Hierzu gehört die Einsetzung eines Beratungsausschusses mit externen Fachleuten im November 1961. Außerdem gilt es, eine Lösung für die Finanzierung der Universität zu finden.

Abkommen über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen

Finanzierungsverträge
Der Hamburger Bürgermeister Peter Schulz (rechts) und der hessische Ministerpräsident Albert Osswald unterzeichnen im Oktober 1971 im Bremer Rathaus die Finanzierungsverträge.
© Hinrich Meyer / Fotoarchiv SKB-Bremen

Nach langen Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern wird im 4. Juni 1964 in Bremen das „Abkommen über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen“ unterzeichnet, das eine Finanzhilfe von 75% der zu erwartenden Errichtungskosten vorsieht. Die Frage der Beteiligung an den Kosten für den laufenden Betrieb wird zurückgestellt. Erst am 6. Oktober 1971, acht Tage vor Eröffnung der neuen Uni, unterzeichnen die Ministerpräsidenten von Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hierfür ein weiteres Finanzabkommen.

Gründung der Universität Bremen

Mit Blick auf das Finanzierungsabkommen beschließt die Bremische Bürgerschaft am 26. Februar 1964, die Universität nun wirklich zu gründen. Damit ist der Weg frei für den Ankauf von Land, die Errichtung eines Universitätsbauamtes, die Erweiterung der Abteilung Hochschulplanung in der Bildungsbehörde, die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs und die Anpassung des Bremer Beamten- und Besoldungsgesetzes.

Bauschild
Anfang 1970 ist von der neuen Universität hinter dem Stadtwald außer einem Bauschild noch nichts zu sehen.
© Erwin Blindow

Bereits im Januar 1963 beschließt der Bremer Senat am östlichen Stadtrand, westlich des Kuhgrabens, Gelände zu erwerben. Hier soll die neue Universität entstehen. Bis 1964 wird eine zusammenhängende Fläche von rund 285 Hektar angekauft.

Universitätsgesetze

Am 14. Februar 1967 beschließt die Bremische Bürgerschaft das Gesetz über die Universität Bremen. Es regelt das Verhältnis zwischen Staat und Universität. Die Dienstherrnfähigkeit, das heißt die Entscheidung über Personalangelegenheiten, liegt beim Bremer Senat.

Das ändert sich auch mit dem am 2. September 1970 verabschiedeten Universitätserrichtungsgesetz nicht. In ihm schlägt sich jedoch die Forderung nach einer Demokratisierung der Hochschulen nieder. Die gleichberechtigte, paritätische Mitwirkung aller Statusgruppen an der Gründung und Entwicklung der Universität, ein wesentliches Element der Hochschulreform in Bremen, wird festgeschrieben.

Die Uni startet früher als geplant

Ursprünglich ist geplant, die Universität zum Wintersemester 1973/74 zu eröffnen. Als die Bundesregierung aufgrund des großen Mangels an Studienplätzen ein Förderprogramm für den Hochschulbau auflegt, beschließt der Bremer Senat im Februar 1970, die geplante Eröffnung der Uni um zwei Jahre vorzuziehen. An der Achterstraße entstehen im Schnellbauverfahren zwei Gebäudekomplexe für die Geistes- und für die Naturwissenschaften.

Für die inhaltliche Planung und den organisatorischen Aufbau der Universität ergeben sich aus der vorgezogenen Eröffnung neue Herausforderungen. Nicht alle können bewältigt werden. Dennoch wird am 14. Oktober 1971 die Universität eröffnet. Fünf Tage später, am 19. Oktober 1971, startet der Vorlesungsbetrieb.


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